RATGEBER · STAND 16.10.2026
Umtausch, Reklamation, Altbatterien: Was gilt (2026)
Nach dem Kauf stellen sich drei Fragen: Darf ich die Ware zurückgeben? Was tue ich bei einem Mangel? Wohin mit leeren Batterien? Die Antworten unterscheiden sich. Umtausch ist freiwillig, die Reklamation eines Mangels ist dein Recht, und die Rücknahme von Altbatterien ist Pflicht des Handels.
Umtausch: Das entscheidet der Laden
Im Laden gekaufte Ware kannst du nicht widerrufen. Ein Umtausch ist ein Entgegenkommen des Ladens, kein Anspruch. Widerrufen kannst du nur Verträge, die du im Internet, am Telefon oder in der Fußgängerzone geschlossen hast.
Bietet ein Laden Umtausch an, darf er den Kassenbon verlangen und sonst ablehnen. Reduzierte Ware darf er vom Umtausch ausschließen. Frag vor dem Kauf nach den Bedingungen, wenn dir ein Umtausch wichtig ist.
Hast du Kosmetik im Internet bestellt, kannst du sie grundsätzlich widerrufen. Eine Ausnahme betrifft versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind: Hast du die Versiegelung nach der Lieferung entfernt, ist der Widerruf ausgeschlossen. Ob ein Produkt darunter fällt, hängt vom Einzelfall ab.
Quellen: Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 20.10.2025), Verbraucherzentrale Niedersachsen (Stand der Seite 23.10.2023), IHK für München und Oberbayern, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
Reklamation: Ein Mangel ist dein Recht
Ist die Ware mangelhaft, gilt die Gewährleistung. Sie ist ein gesetzliches Recht gegenüber dem Verkäufer. Eine Garantie dagegen geben Hersteller oder Händler freiwillig.
Bei neuer Ware gilt die Gewährleistung zwei Jahre. Zeigt sich im ersten Jahr ein Mangel, wird vermutet, dass er von Anfang an vorlag. Du musst dann nicht beweisen, dass er schon beim Kauf da war. Ein Beispiel ist ein Haartrockner, der nach einem halben Jahr ausfällt.
Du wählst, ob der Verkäufer den Mangel beseitigt oder mangelfreie Ware liefert. Läuft eine von dir gesetzte Frist zur Nacherfüllung erfolglos ab, kannst du zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen. Einen Gutschein musst du dann nicht akzeptieren.
Neu seit dem 31. Juli 2026: Bei Käufen ab diesem Datum verlängert sich die Gewährleistungsfrist von zwei auf drei Jahre, wenn der Mangel innerhalb der zwei Jahre durch Reparatur beseitigt wird. Bring Ware und Bon mit in den Laden.
Quellen: Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 28.09.2026), Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 07.08.2026), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
Batterien und Elektro-Kleingeräte zurückgeben
Altbatterien und Akkus gehören nicht in den Restmüll. Händler müssen Altbatterien von dir kostenlos zurücknehmen, im Geschäft oder in unmittelbarer Nähe. Marke, Herkunft, Größe und chemische Zusammensetzung spielen dabei keine Rolle. Die Pflicht besteht, wenn der Händler solche Batterien als Neubatterien im Sortiment führt oder geführt hat. Kaufen musst du dafür nichts.
Bei Lithium-Batterien klebst du vor der Abgabe die Pole ab, damit keine Kurzschlüsse entstehen, rät die Verbraucherzentrale. Alternativ nehmen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, also die kommunale Abfallwirtschaft, Gerätebatterien aus privaten Haushalten unentgeltlich an.
Für Elektro-Kleingeräte gilt eine engere Regel. Zur Rücknahme verpflichtet sind Händler mit mindestens 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte. Dazu kommen Lebensmittelhändler mit mindestens 800 Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektrogeräte anbieten. Sie müssen auf Verlangen Altgeräte annehmen, die in keiner Abmessung größer als 25 Zentimeter sind. Die Rücknahme ist nicht an einen Kauf geknüpft und auf drei Altgeräte pro Geräteart begrenzt.
Ob die Drogerie in deiner Nähe darunter fällt, hängt von Fläche und Sortiment ab. Frag an der Kasse oder ruf an. Fällt sie nicht darunter, bringst du das Gerät zur kommunalen Sammelstelle. Das erledigst du nicht online: Batterien und Geräte musst du selbst hinbringen.
Quellen: Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 15.09.2025), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
Checkliste für den Weg zurück in den Laden
Das nimmst du mit und das klärst du vor Ort.
- Ware und Kassenbon einpacken; reduzierte Ware kann vom Umtausch ausgeschlossen sein.
- Bei einem Mangel Reparatur oder Ersatz verlangen und eine Frist setzen.
- Lithium-Batterien: Pole abkleben, dann im Laden abgeben, der diese Batterien führt.
- Elektro-Altgeräte: vorher fragen, ob der Laden sie annimmt, sonst zur Sammelstelle.
Quellen: IHK für München und Oberbayern, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 28.09.2026), Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 15.09.2025), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
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