RATGEBER · STAND 16.10.2026
Preisschild, Grundpreis und 30-Tage-Regel (2026)
Am Regal stehen Packungen in vielen Größen nebeneinander. Das Preisrecht regelt, welche Preisangaben du dort sehen musst und was bei Aktionen gilt. Diese Seite zeigt, wie das bei typischen Drogerie-Waren aussieht: Shampoo, Duschgel, Nagellack, Parfüm und Geschenksets.
Was am Regal stehen muss
Wer Verbrauchern Waren anbietet oder mit Preisen wirbt, muss den Gesamtpreis angeben (§ 3 Preisangabenverordnung). Waren, die du unmittelbar aus dem Regal nehmen kannst, muss der Laden durch Preisschilder oder Beschriftung auszeichnen (§ 10).
Bei verpackter Ware, die nach Gewicht oder Volumen angeboten wird, kommt der Grundpreis dazu. Der Laden muss ihn neben dem Gesamtpreis unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar angeben. Damit vergleichst du zum Beispiel zwei Duschgels mit 250 und 300 Milliliter, ohne selbst zu rechnen.
Am Schild stehen deshalb zwei Zahlen mit verschiedenen Aufgaben. Der Gesamtpreis ist das, was die Packung kostet. Der Grundpreis rechnet auf eine feste Menge um, damit du Packungen unterschiedlicher Größe nebeneinanderlegen kannst.
Seit dem 28. Mai 2022 gilt dafür einheitlich nur noch 1 Kilogramm oder 1 Liter als Mengeneinheit. Auch bei kleinen Flaschen vergleichst du also je Liter, nicht je 100 Milliliter. Eine Ausnahme sind Haushaltswaschmittel: Bei ihnen darf der Grundpreis auf eine übliche Anwendung bezogen sein, etwa eine Waschladung.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 11.06.2025), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
Wann kein Grundpreis nötig ist
Die Grundpreispflicht hat Ausnahmen, und mehrere betreffen die Drogerie. Keinen Grundpreis brauchen Waren mit weniger als 10 Gramm oder 10 Milliliter Nenngewicht oder Nennvolumen.
Außerdem entfällt er bei kosmetischen Mitteln, die ausschließlich der Färbung oder Verschönerung von Haut, Haar oder Nägeln dienen. Nagellack und Haarfarbe sind Beispiele. Shampoo und Duschgel gehören nicht dazu.
Bei Parfüms und parfümierten Duftwässern kommt es auf die Zusammensetzung an: Der Grundpreis entfällt nur, wenn sie mindestens 3 Volumenprozent Duftöl und mindestens 70 Volumenprozent reinen Ethylalkohol enthalten. Das entscheidet der Gehalt, nicht der Name auf dem Flakon.
Geschenksets, die verschiedenartige Erzeugnisse enthalten und nicht miteinander vermischt sind, brauchen ebenfalls keinen Grundpreis. Die Verbraucherzentrale nennt als Beispiel ein Stück Seife zusammen mit einem Fläschchen Eau de Toilette.
Fehlt der Grundpreis zu Recht, rechnest du selbst: Teile den Gesamtpreis durch die Füllmenge in Litern oder Kilogramm. Eine Packung mit 250 Milliliter entspricht 0,25 Litern.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 11.06.2025)
Aktionspreise: Die 30-Tage-Regel
Macht ein Laden eine Preissenkung bekannt, muss er den niedrigsten Gesamtpreis nennen, den er in den 30 Tagen vor der Senkung verlangt hat (§ 11 Preisangabenverordnung). Die Regel gilt bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung für eine Ware. Damit erkennst du, ob der Preis vor der Aktion tatsächlich höher lag.
So prüfst du eine Aktion am Schild: Suche den neuen Preis und die Angabe des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage. Steht nur ein durchgestrichener Preis da, kannst du im Laden nach dieser Angabe fragen.
Es gibt enge Ausnahmen. Eine betrifft Ware mit kurzer Haltbarkeit, deren Preis wegen eines drohenden Ablaufs der Haltbarkeit gesenkt wird. Das Gesetz knüpft sie an weitere Bedingungen.
Fehlt bei einer beworbenen Senkung die Angabe des niedrigsten Preises, sprich den Laden darauf an. Die Preise im Regal prüfst du nur vor Ort.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
Kurz-Check zu den Preisen
Vier Punkte, die du am Regal und am Aktionsschild abhaken kannst.
- Gesamtpreis steht am Schild oder an der Ware.
- Verpackte Ware zeigt zusätzlich den Grundpreis, meist je Kilogramm oder Liter (Waschmittel: je Anwendung).
- Kein Grundpreis nötig: Mini-Größen, Nagellack, Haarfarbe, bestimmte Parfüms, gemischte Sets.
- Aktion: Der niedrigste Preis der letzten 30 Tage ist genannt.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 11.06.2025), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
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